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Unser Leistungsspektrum:

Fachbetrieb für JGS-Anlagen

 

Gemäß § 62 WHG und in Verbindung mit der Anlagenverordnung AwSV vom  01.08.2017 sind wir als Fachbetrieb überprüft und anerkannt.

 

Geltungsbereich:

Einbauen, Aufstellen, Instandhalten und Instandsetzen von

JGS-Anlagen und deren Komponenten (Güllekanälen und Bondenplatten, Fahrsiloanlagen)

sowie Dieselkraftstoff-Eigenverbrauchstankstellen.