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Renovierungen

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HANDWERKERRECHNUNGEN JETZT ABSETZBAR
Das neue Gesetz zur Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen betrifft alle Renovierungsarbeiten sowie Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Nach dem Gesetzestext ermäßigt sich die tarifliche Einkommenssteuer auf Antrag um 20 % höchstens jedoch um 1200,- EUR der Aufwendungen des Steuerpflichtigen. Sie dürfen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sein. Es werden nur die Arbeitskosten begünstigt! Dafür müssen auf der Rechnung die Arbeits-, Maschinen- und Materialkosten getrennt angegeben sein. Die Aufwendungen müssen durch Vorlage der Rechnung und den Kontoauszug auf dem die Zahlung an den Handwerker getätigt wurde, nachgewiesen werden.